Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen, welche Sie zur Beantragung von Lottomitteln benötigen.
Die gesetzlich fixierte Aufgabe von LOTTO Thüringen ist die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung der öffentlichen Glücksspiele im Freistaat Thüringen zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach § 10 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags.
Über die Verteilung der treuhänderisch vereinnahmten Lotteriegelder entscheidet die Landesregierung. Sie können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus Lottomitteln an ein bestimmtes Mitglied der Landesregierung richten. Hierfür ist ein formloser, schriftlicher Antrag erforderlich, der neben einer Projektbeschreibung den konkreten Verwendungszweck für den beantragten Zuschuss benennt. Ferner ist ein Finanzierungsplan beizufügen, aus dem neben den Gesamtkosten auch der Eigenanteil Ihres Vereins oder Ihrer Organisation und die Höhe des beantragten Zuschusses hervorgehen. Haushaltsrechtlich verboten ist eine Doppelförderung, d. h., das Vorhaben darf nicht bereits anderweitig durch Landesmittel unterstützt werden.
Zur besseren Orientierung erhalten Sie HIER eine Adressliste der Thüringer Landesregierung. Diese können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
Wir wünschen Ihnen für Ihr Projekt viel Erfolg.